Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Haibach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Hände halten sich gegenseitig an den Handgelenken

Vereinsnachrichten der Haibacher Vereine

Biosphärenregion Spessart

Soll der Spessart eine Biosphärenregion (BSR) werden? Mit dieser Frage hat sich der GR am 06.06. beschäftigt.

Um eine gute Entscheidung treffen zu können, dürfen die Bürger:innen vom GR erwarten, dass sich die GR-Mitglieder vielseitig zuvor informieren und abgewogen entscheiden. Neutralität in der Entscheidungsfindung und eine vielseitige Informationsbeschaffung sollte unsere Grundlage sein.

Wir haben uns zuvor mit dem StMUV, dem Verein "Wir im Spessart" und dem LRA ausgetauscht und uns intensiv informiert. Aus den Informationen haben wir in vielen Gesprächen das Für und Wider der Argumente für die jeweilige persönliche Entscheidung im GR abgewogen. Dabei war es uns wichtig die emotionalen Aspekte und die "Versprechungen" zu identifizieren, um die Unterschiede aber auch die Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten und abzuwägen. So sind die Aufgaben und Ziele der beiden Formen für den Naturschutzes im Wesentlichen identisch. Der Naturpark Spessart (NPS) besteht seit 1960 und die BSR muss neu gegründet werden. Ein wesentlicher Unterschied zwischen NPS und der BSR ist eine Zonierung von Gebieten in der BSR. Wobei die sogenannte Kernzone in der BSR mit einer besonderen Schutzfunktion für die Natur versehen ist. Diese besondere Schutzfunktion und die damit verbundenen Regeln, wie kein zukünftiger Eingriff in die Natur (Stilllegungen von Flächen), Regulierung des Zutritts, Bestandschutz bei Start des BSR sind abzuwägen. Im NPS gibt es eine bestehende Organisationsstruktur und deren Finanzierung über die Kommunen. Die Kommunen haben somit direkten Einfluss auf die Projektentscheidung und Priorisierung. Für die BSR muss die Organisation neu aufgebaut werden. Die Finanzierung der Organisation des BSR erfolgt durch den Freistaat. Die Organisation der BSR wird an die Regierung U-Franken angehängt. In der BSR sind die Kommunen nicht direkt die "Entscheider", sondern können Projekte in die BSR einbringen, eine endgültige Entscheidung trifft dann die BSR-Verwaltung. Die Förderung von Projekten ist im NPS und in der BSR identisch. In der derzeitigen Situation ist es möglich, dass in Zukunft der NPS und die BSR nebeneinander existieren werden. Grundsätzlich sind Doppelstrukturen nicht förderlich. Somit stellt sich die Frage warum die bestehende Strukturen des NPS nicht besser gefördert und die direkte Mitbestimmung genutzt wird.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind viele Regelungen für die Kernzonen und zur Organisation zwischen NPS und der BSR noch nicht endgültig definiert. Ohne eine konkretisierte, schriftliche Vorlage eines Antragsentwurfes für eine BSR kann keine endgültige Entscheidung getroffen werden. Dem Vorhaben zur Erstellung eines Antragsentwurfes steht der Haibacher GR positiv gegenüber.

Falls sie Fragen zu Themen haben, Anregungen oder auch Kritik äußern wollen stehen wir Ihnen gerne über die E-Mail info@miteinander-fuer-haibach.de zur Kontaktaufnahme gerne zur Verfügung.

Miteinander für Haibach
Jürgen Großmann, Toni Stahl, Beate Konrad