Biosphärenregion Spessart
Soll der Spessart eine Biosphärenregion (BSR) werden? Mit dieser Frage hat sich der GR am 06.06. beschäftigt.
Um eine gute Entscheidung treffen zu können, dürfen die Bürger:innen vom GR erwarten, dass sich die GR-Mitglieder vielseitig zuvor informieren und abgewogen entscheiden. Neutralität in der Entscheidungsfindung und eine vielseitige Informationsbeschaffung sollte unsere Grundlage sein.
Wir haben uns zuvor mit dem StMUV, dem Verein "Wir im Spessart" und dem LRA ausgetauscht und uns intensiv informiert. Aus den Informationen haben wir in vielen Gesprächen das Für und Wider der Argumente für die jeweilige persönliche Entscheidung im GR abgewogen. Dabei war es uns wichtig die emotionalen Aspekte und die "Versprechungen" zu identifizieren, um die Unterschiede aber auch die Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten und abzuwägen. So sind die Aufgaben und Ziele der beiden Formen für den Naturschutzes im Wesentlichen identisch. Der Naturpark Spessart (NPS) besteht seit 1960 und die BSR muss neu gegründet werden. Ein wesentlicher Unterschied zwischen NPS und der BSR ist eine Zonierung von Gebieten in der BSR. Wobei die sogenannte Kernzone in der BSR mit einer besonderen Schutzfunktion für die Natur versehen ist. Diese besondere Schutzfunktion und die damit verbundenen Regeln, wie kein zukünftiger Eingriff in die Natur (Stilllegungen von Flächen), Regulierung des Zutritts, Bestandschutz bei Start des BSR sind abzuwägen. Im NPS gibt es eine bestehende Organisationsstruktur und deren Finanzierung über die Kommunen. Die Kommunen haben somit direkten Einfluss auf die Projektentscheidung und Priorisierung. Für die BSR muss die Organisation neu aufgebaut werden. Die Finanzierung der Organisation des BSR erfolgt durch den Freistaat. Die Organisation der BSR wird an die Regierung U-Franken angehängt. In der BSR sind die Kommunen nicht direkt die "Entscheider", sondern können Projekte in die BSR einbringen, eine endgültige Entscheidung trifft dann die BSR-Verwaltung. Die Förderung von Projekten ist im NPS und in der BSR identisch. In der derzeitigen Situation ist es möglich, dass in Zukunft der NPS und die BSR nebeneinander existieren werden. Grundsätzlich sind Doppelstrukturen nicht förderlich. Somit stellt sich die Frage warum die bestehende Strukturen des NPS nicht besser gefördert und die direkte Mitbestimmung genutzt wird.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind viele Regelungen für die Kernzonen und zur Organisation zwischen NPS und der BSR noch nicht endgültig definiert. Ohne eine konkretisierte, schriftliche Vorlage eines Antragsentwurfes für eine BSR kann keine endgültige Entscheidung getroffen werden. Dem Vorhaben zur Erstellung eines Antragsentwurfes steht der Haibacher GR positiv gegenüber.
Falls sie Fragen zu Themen haben, Anregungen oder auch Kritik äußern wollen stehen wir Ihnen gerne über die E-Mail info@miteinander-fuer-haibach.de zur Kontaktaufnahme gerne zur Verfügung.
Miteinander für Haibach
Jürgen Großmann, Toni Stahl, Beate Konrad