Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Haibach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Hände halten sich gegenseitig an den Handgelenken

Vereinsnachrichten der Haibacher Vereine

Wahl-O-Mat nutzen!

Wir empfehlen zur Europawahl:

Nutzen Sie im Internet (www.wahl-o-mat.de) den Wahl-O-Mat, um Ihre Meinung mit den Parteien zu vergleichen! Alle 35 Parteien, die zur Wahl antreten, haben die Wahl-O-Mat-Thesen beantwortet. Jetzt sind Sie an der Reihe: Vergleichen Sie Ihre Standpunkte mit den Antworten der Parteien. Dabei ist der Wahl-O-Mat ist keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot über Wahlen und Politik.

Wer wird gewählt? Die 720 Abgeordneten des Europäischen Parlaments. In Deutschland werden 96 Europaabgeordnete gewählt.

Wann wird gewählt? Vom 6 bis 9. Juni 2024. In Deutschland haben die Wahllokale am Sonntag, den 9. Juni von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wie oft wird gewählt? Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.

Wer darf wählen? In Deutschland dürfen erstmals Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren wählen.

Wer ist wählbar? Wählbar sind alle Deutschen und in Deutschland lebenden Unionsbürgerinnen und -bürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Was ist ein Wahlkreis? Bei der Wahl zum Europäischen Parlament 2024 ist die gesamte Bundesrepublik Deutschland ein Wahlkreis.

Wie viele Stimmen habe ich? Die Wählerinnen und Wähler verfügen bei der Europawahl 2024 über eine Stimme. Mit dieser Stimme entscheiden sie sich für die Wahl einer Landes- oder Bundesliste einer Partei. Auf dieser Liste stehen in einer festen Reihenfolge Kandidaten, die für die Partei in das Europaparlament einziehen sollen.

Wer ist gewählt? Deutschland stehen im Europäischen Parlament 96 Sitze zu. Da es bei der Wahl zum Europäischen Parlament 2024 in Deutschland keine Sperrklausel gibt, sind grundsätzlich die Kandidatinnen und Kandidaten gewählt, für deren Partei ausreichend Stimmen abgegeben wurden.

Wie erfolgt die Sitzverteilung im Europäischen Parlament?

Die Verteilung der Sitze erfolgt nach dem Verhältnis des Stimmenanteils der Parteien zueinander. Aufgrund des für die Sitzverteilung verwendeten "Divisorverfahrens" können aus Deutschland somit voraussichtlich Parteien in das Europäische Parlament einziehen, die etwas mehr als 0,5 Prozent der abgegebenen Stimmen erlangt haben.