Entdecke die Natur e.V., Träger des Waldkindergarten Haibach
Nachhaltigkeitstipp: Was nicht in Abfluss oder Toilette gehört II – Speiseöl und Bratenfett
Speisefette und auch Speiseöle gehören nicht in den Ausguss, da sie in häuslichen und kommunalen Rohrleitungen zu Ablagerungen und Verstopfungen führen sowie den Klärprozess in den Kläranlagen unnötig erschweren. Daher kann für unsachgemäß entsorgte Speiseöle und -fette ein Bußgeld entstehen.

Fett (inkl. Öl) in haushaltsüblichen Mengen wird über den Restmüll entsorgt:
• Lassen Sie Speiseöl und Fette erkalten, bevor Sie sie wegwerfen. Achtung: Wenn Sie heißes Fett in Plastikbehälter gießen, kann das Plastik schmelzen.
• Kleinere Mengen Fett mit Küchenpapier oder Zeitungspapier aus Töpfen oder Pfannen wischen und entsorgen.
• Festes Fett können Sie in Zeitungspapier wickeln und ebenfalls über den Restmüll entsorgen.
• Sammeln Sie das flüssige alte Öl oder Fett zunächst in einer PET-Flasche, bevor sie diese gefüllt über den Restmüll wegwerfen. Werfen Sie mit Öl gefüllte Glasflaschen nicht in den Altglascontainer, dort dürfen nur leere Flaschen entsorgt werden.

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Postfach 1143
63802 Haibach
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22.02.2023 (KW8)

 



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