Spessartverein Haibach
Bleibt gesund! Haltet Abstand! Aber wandert weiter!
… was augenscheinlich viele Vereinsmitglieder am vergangenen Wochende gemacht haben. Jedenfalls kamen zahlreiche WhatsApp-Nachrichten aus allen Winkeln des Spessarts. Dazu auch: Die geltende bundesweite Notbremse sieht eine Vielzahl von Maßnahmen vor, um bei einem erhöhten Infektionsgeschehen Kontakte deutlich zu reduzieren und die Ausbreitung des Virus zu bremsen. Diese Maßnahmen sind im neu eingefügten §28b des Infektionsschutzgesetzes zu finden. Die meisten Instrumente sind uns bereits bekannt, da sie auch schon bisher von Bund und Ländern zur Pandemiebekämpfung vereinbart wurden. Für uns und alle anderen Sportvereine maßgeblich: Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten: Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sind bei einer Inzidenz über 100 schließen. Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Sie können mit aktuellem negativen Test besucht werden. Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen - wie gehabt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten. Für alle anderen gilt: Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen. Ausgangsbeschränkungen: Im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr soll nur derjenige das Haus verlassen, der einen guten Grund hat – also etwa zur Arbeit geht, medizinische Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss. Bis 24 Uhr wird es weiterhin möglich sein, alleine draußen zu joggen oder spazieren (Wandern?) zu gehen. Ausgangsbeschränkungen sind ein Instrument unter vielen anderen. Sie sollen dazu beitragen, dass Mobilität begrenzt wird. Und Einschränkungen der Mobilität helfen, die Zahl der Neuinfektionen zu senken.
Spessartverein Haibach Ringwallstraße 40 63808 Haibach
Dietmar Kempf-Blatt
28.04.2021 (KW17)